| Warum HSQM? |
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Hygiene-, Sicherheits- und Qualitäts-Management (HSQM) Rechtliche Rahmenbedingungen der Medizinprodukte- und Hygiene-Gesetzgebung für das Qualitäts-Management in Praxen und Kliniken Die Bedeutung von Hygiene-, Sicherheits- und Qualitäts-Management in der ambulanten Medizin geht weit über die Anforderungen des SGB V-Gesetzes hinaus. Relevant für HSQM in der Praxis sind insbesondere das Infektionsschutz-Gesetz (IfSG), das Medizinprodukte-Gesetz (MPG), die Medizinprodukte-Betreiber-verordnung (MBetreibV), das Bundesdatenschutz-Gesetz, die Biostoffverordnung, weitere EU-Richtlinien u.s.w. Seit 2002 bzw. 2005 gelten für alle ambulant tätigen Ärzte umfassende rechtliche Rahmenbedingungen für ein professionelles Hygiene-, Sicherheits- und Qualitäts-Management (HSQM). Das Hygiene-Management wird insbesondere durch das Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) und die daraus abgeleiteten Verordnungen und Richtlinien definiert. Die Einhaltung der Rahmenbedingungen für das Hygiene-Management werden im Regelfall durch die Gesundheitsämter gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) in Zukunft regelmäßig überprüft. Das Sicherheits-Management in der Ambulanten Medizin (Patienten- und Mitarbeiter-Schutz) wird insbesondere definiert durch das Medizinprodukte-Gesetz, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung und die weiteren Vorschriften, beispielsweise der Berufsgenossenschaften. Die Kontrolle des Sicherheits-Managements erfolgt durch die Bezirksregierungen nach § 26 MPG und die Kontroll-Organe der Berufsgenossenschaften. Qualitäts-Management wird ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben nach den verschiedenen Regelungen des Sozialgesetzbuchs V, insbesondere in Kraft gesetzt durch das Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz (GMG). Das Qualitäts-Management in der ärztlichen Praxis wird als Grundlage auch für das Hygiene- und Sicherheits-Management vorausgesetzt und wird somit von den unterschiedlichen Organisationen der Gesundheits-Behörden in Zukunft regelmäßig kontrolliert. Das neue HSQM wird durch den Gesetzgeber unter anderem durch folgende verbindliche Anforderungen an Praxen definiert:
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